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Für meine Tätigkeit,

die ich in Ihren Räumlichkeiten erbringe,

berechne ich 

28,00 EURO pro Stunde

(ggf. zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale nach Vereinbarung).

Die Abrechnung erfolgt wöchentlich

 

Als Kleinunternehmer erhebe ich gem. § 19 EStG keine Mehrwertsteuer.

 

Sie können meine Dienste entweder ausschließlich zu Urlaubs- und/oder Krankheitsvertretungen in Anspruch nehmen,    

oder aber auch über einen längeren Zeitraum regelmäßig zu fest vereinbarten Zeiten, etwa um einen Zeitraum bis zur Festanstellung einer/eines neuen Mitarbeiterin/neuen Mitarbeiters zu überbrücken.