Für meine Tätigkeit,
die ich in Ihren Räumlichkeiten erbringe,
berechne ich
28,00 EURO pro Stunde
(ggf. zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale nach Vereinbarung).
Die Abrechnung erfolgt wöchentlich.
Als Kleinunternehmer erhebe ich gem. § 19 EStG keine Mehrwertsteuer.
Sie können meine Dienste entweder ausschließlich zu Urlaubs- und/oder Krankheitsvertretungen in Anspruch nehmen,
oder aber auch über einen längeren Zeitraum regelmäßig zu fest vereinbarten Zeiten, etwa um einen Zeitraum bis zur Festanstellung einer/eines neuen Mitarbeiterin/neuen Mitarbeiters zu überbrücken.
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